Gesetze und Verordnungen
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln Erzeugung, Bereitstellung und Verbrauch von Bioenergieträgern. Einige der wichtigsten Rechtstexte können über die untenstehenden Links abgerufen werden.
Europäisches Recht
Bundesrecht
- EEG 2009 Erneuerbare-Energien-Gesetz
regelt die Einspeisevergütung von Strom aus erneuerbaren Energien; novelliert und in dieser Fassung gültig seit 01.01.2009- Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV, pdf)
Die VO vereinfacht das Verfahren der Verteilung der nach dem EEG vergüteten Strommengen auf die Stromvertriebsunternehmen. Erneuerbarer Strom muss zukünftig nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, stattdessen erfolgt ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vermarktet wird.
- Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV, pdf)
- Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG)
hat zum Ziel den Anteil Erneuerbarer Energien am End-energieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu erhöhen. Inkrafttreten zum 01.01.2009 - Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
- Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImschG)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) (pdf) vom 26.1.2010 (tritt am 22. März 2010 in Kraft)
Regelt Zulassung und Betrieb kleiner und mittlerer Festbrennstoff-Feuerungsanlagen für Haushalte und Kleinverbraucher; Festlegung u.a. von zugelassenen Regelbrennstoffen für Biomasse-Heizanlagen und von Abgasgrenzwerten.
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) (pdf) vom 26.1.2010 (tritt am 22. März 2010 in Kraft)
- Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
mit der Novellierung des 3. Änderungsgesetzes im Frühjahr 2009- Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
regelt den zulässigen Wärmbedarf von neuen und bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Inkrafttreten zum 01.10.2009.
- Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
- KraftWärmeKopplungsGesetz (KWK-G)
regelt die Zuschläge für Strom aus KWK-Anlagen. - Energiesteuergersetz (EnergieStG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)







