Fördermöglichkeiten

Eine Übersicht über Bioenergie-Förderprogramme der EU, des Bundes und der Bundesländer bietet das Themenportal Bioenergie der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

An dieser Stelle gibt die Bioenergieberatung künftig einen Überblick über wichtiger Förderprogramme, die in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg zum Tragen kommen.

Nähere Informationen, wie Sie Fördermittel für die Bioenergienutzung auf Ihrem Hof sinnvoll einbinden können, erhalten Sie im direkten Kontakt mit den Bioenergie-Beratern.

Förderprogramme für Schleswig-Holstein

Im nördlichsten Bundesland stehen unter anderem folgende Förderprogramme zur Verfügun

Initiative „Biomasse und Energie“

Bitte beachten: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat das Biomasseförderprogramm zunächst ausgesetzt und wird für dieses vorläufig keine weiteren Anträge entgegen nehmen. Begründet wurde der vorläufige Antragsstopp mit der Haushaltslage. Auch diese Förderprogramme müssten daher auf den Prüfstand. Eine Entscheidung für das weitere Vorgehen solle noch im Frühjahr fallen.

Bereits bewilligte Projekte werden weiter abgewickelt. Es gibt es bereits bestehende Bewilligungen in Höhe von circa einer Million Euro im Jahr 2010. Unabhängig vom aktuellen vorläufigen Antragsstopp können Biomasseprojekte von kommunalen Gebietskörperschaften künftig weiterhin bezuschusst werden können, wenn für die Konfianzierung des EU-Anteils öffentliche Mittel der Kommunen eingesetzt werden. (Stand: 3.2.2010, Quelle: MLUR)

Umweltinnovationen: UI-Richtlinie

AktivRegion

Fördermöglichkeiten von Bioenergie-Initiativen in Schleswig-holstein ergeben sich zudem durch das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZLR)-. Im Rahmen des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) wurde die Förderinitiative AktivRegion als Umsetzung des vierten methodischen Schwerpunktes Leader ins Leben gerufen.

Für den Förderbereich der ländlichen Entwicklung wird das Leader-Konzept flächendeckend umgesetzt. Eine Förderung erfolgt auf Basis integrierter Entwicklungsstrategien innerhalb der einzelnen AktivRegionen (bis zu 300.000 Euro an EU-Mitteln pro Aktivregion und Jahr, die in etwa gleicher Höhe mit nationalen öffentlichen Mitteln kofinanziert werden müssen).

Für Projekte aus dem Schwerpunkt 3 ( "Lebensqualität": Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft), die über das Grundbudget hinaus gefördert werden sollen, steht zudem ein ein landesweiter Wettbewerb offen. Hierfür stehen jährlich weitere rd. 6 Mio. Euro zur Verfügung. Zu den zentralen Kriterien gehören die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, die Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Kooperationen/neue Partnerschaften. Diese Projekte sollten möglichst innovativ sein.

Weitere Informationen: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Leader: AktivRegion Schleswig-Holstein - Neue Perspektiven für die ländlichen Räume

Förderprogramme für Hamburg

Hamburger Klimaschutzprogramm „Bioenergie“

Die Stadt Hamburg fördert Anlagen zur Bioenergienutzung mit Investititonszuschüssen.

Holzpellets-Heizanlagen

  • vollautomatisch arbeitende Holzpellets-Heizanlagen bis 100 kW
    Nennwärmeleistung, die in Hamburg errichtet werden.
  • Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die ihre fachliche Qualifikation in der Installation dieser Anlagen nachgewiesen haben.
  • Förderhöhe: Zuschuss 45 Euro je KW Nennwärmeleistung.

Andere Anlagen zur energetischen Biomassenutzung

  • Gefördert werden vollautomatisch arbeitende Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse, z.B.: Holzpellets-Heizanlagen > 100 kW, Holzhackschnitzelfeuerungen, Verbrennungsanlagen mit anderen biogenen Brennstoffen, Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke
    mit Ausnahme von Palmöl, Biogas-Anlagen sowie Umwandlungs- und Verteilungsanlagen.
  • Antragsberechtigt sind Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte.
  • Förderhöhe: Zuschuss 45 € je kW bei Verbrennungsanlagen, 75 € je kW thermische Leistung für Heizkraftanlagen bis 1.000 kW. Bei anderen Anlagen Einzelfallentscheidung.

Förderprogramme für Wärmenetze (bundesweit)

Stand: 15. März 2011 (zusammengestellt von Florian Gerlach).
Förderprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Wärmenetzförderung gem. KWK-Gesetz
Kommentar Bioenergieberatung Geforderte "Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers" verteuert Antragstellung; Fördervoraussetzungen bei Wärmenetzen an kleineren Biogas-BHKWs häufig nicht erfüllt. Finanzierung über KfW-Kredit erforderlich; attraktive Fördersätze v.a. bei Ausschluss der BAFA-Förderung
zuständige Stelle Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Grundlage Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Was wird gefördert? Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, die überwiegend aus erneuerbaren Energien (auch KWK-Anlagen) gespeist werden Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, die überwiegend aus KWK-Anlagen gespeist werden
Wie wird gefördert? Kredit & Tilgungszuschuss Zuschlag zu den Investitionskosten
Förderhöhe - bei zusätzlicher BAFA-Förderung: 20 € pro Trassenmeter, max. 300.000 € ohne zusätzliche BAFA-Förderung: 60 € pro Trassenmeter, max. 1 Mio. €
- zusätzlich 50 % der Kosten für die Hausübergabestationen (nur bei Bestandsbauten), max. 1.800 € je Station abzüglich Kostenbeteiligung der Abnehmer
1 € je mm Rohrinnendurchmesser und Trassenmeter, max. 20% der ansatzfähigen Investitionssumme (tatsächliche Kosten für Leistungen Dritter, ohne Verbraucherabgang/ Wärmeübergabestationen), max. 5 Mio. €.
Voraussetzungen - mindestens 50% erneuerbare Energien- Mindestwärmeabsatz im Mittel mind. 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse- i.d.R. Hauptleitung, Hausanschlussleitungen und Hausübergabestationen- keine Förderung für Netze, die überwiegend den Wärmebedarfs in Neubauten decken (Ausnahme: Prozesswärme) - Wärmenetz geht über die Grundstücksgrenze der einspeisenden KWK-Anlage hinaus
- mindestens 50% erneuerbare Energien, im Endausbau mind. 60 % Wärme aus KWK-Anlagen (u. a. BHKW)
- Möglichkeit des Anschlusses einer unbestimmten Anzahl von Abnehmern
- mind. ein Wärmeabnehmer ist nicht Eigentümer/Betreiber der einspeisenden KWK-Anlage hinaus
Beantragung Vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank (Planungsleistungen vor Antragstellung zulässig), vorab Möglichkeit der BAFA-Förderung klären. Nach Abschluss der Baumaßnahmen direkt beim BAFA

Die beiden Förderprogramme sind untereinander kumulierbar.

Förderkonditionen und Antragsinformationen:

 

Link zu den Förderschwerpunkten.
Kampagne 'Deutschland hat unendlich viel Energie'
Wettbewerb Bioenergiedörfer
Energie für Deutschland
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