Das neue EEG - Auswirkungen für landwirtschaftliche Betriebe
Nach der Verabschiedung der Energiegesetze im Sommer 2011 haben die Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe (KoNaRo), der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt, der NAROSSA e.V. und die BioEnergieBeratung Sachsen-Anhalt am 23. September in Bernburg eine Informationsveranstaltung zum neuen EEG organisiert.
Als erster Redner stellte Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband in Berlin den etwa 100 Teilnehmern die Grundzüge des neuen EEG und die wesentlichen Änderungen gegenüber dem EEG 2009 vor. Dabei kamen vor allem die neuen Vergütungsregeln und die Einschränkungen hinsichtlich der Wärmenutzung und des Maisanteils zur Sprache. In der Diskussion lag der Fokus auf den Regelungen zur Substratvergütung (Einsatzstoffklassen) und der Berechnung der Anlagenvergütung.
Dr. Jürgen Heinrich von der MLU Halle erläuterte die ökonomischen Auswirkungen der neuen EEG-Vergütungsstruktur. Anhand interessanter Zahlen wurde deutlich, dass die für landwirtschaftliche Betriebe typischen Biogasanlagen unter 500 kW nach dem neuen EEG in 20 Jahren Betriebszeit gegenüber dem EEG 2009 allein bei den Substratboni zwischen 0,5 und 1 Mio an Vergütung verlieren, die Anlagen über 800 kW jedoch Mehreinnahmen verbuchen können.
Die einzige, zukünftig besser vergütete leistungsschwächere Anlagengruppe wird die Gülle-Kleinanlage bis 75 kW sein. Allerdings sind gerade bei dieser Anlagegröße aufgrund der sehr unterschiedlichen Kosten für die Errichtung (Investkosten in €/kW) und den Betrieb (Substratkosten) nur einzelbetriebsspezifische Aussagen zur Wirtschaftlichkeit möglich. Weitere Berechnungen zeigten, dass es wichtig ist, auch kleine Stellschrauben der Wirtschaftlichkeit (Substratmix, Optimierung der Vergütung) zu beachten. Eine besondere Gefahr für die Stabilität des Substratmarktes sieht Heinrich für die Bioabfallanlagen. Gerade große Abfallanlagen bekommen statt der bisher stark degressiven Grundvergütung (11,67 .. 8 Ct/kWh) nunmehr eine vergleichsweise hohe Grundvergütung mit sehr geringer Degression (von 16 .. 14 Ct/kWh) bis zu 20 MW Anlagengröße.
Im letzten Vortrag ging Thorsten Breitschuh (Fa. BELANU) auf die Aktivitäten des Landesbauernverbandes bei der Novellierung des EEG ein. Insbesondere die Entkoppelung des Güllebonus vom NaWaRo-Bonus war eine Forderung der ostdeutschen Bauernverbände, die sich im neuen EEG wiederfindet. Andere Ziele wie ein Substratbonus von 7 bzw. 9 Ct konnten hingegen nicht politisch durchgesetzt werden.
Breitschuh wies auf eine Vielzahl offener Fragen im EEG hin: Wie werden Satelliten-BHKW an Altanlagen zukünftig bewertet? Gilt der maximale Maisanteil von 60 % auch für Gaseinspeiser? Wie werden die Dopplungen und Fehler in der Einsatzstoffliste korrigiert? Deutlich war die kritische Einschätzung zum „Maisdeckel“. Mit dieser Regelung im EEG wird man den Maisanbau in den „Problemregionen“ nicht reduzieren, aber für die ostdeutschen Gebiete mit geringen Maisanteilen in der Fruchtfolge unnötige Mehrkosten bei der Substratbeschaffung verursachen. Breitschuh forderte die politischen Entscheidungsträger auf, bei den angekündigten Gesprächen zum EEG im Oktober 2011 diese Regelung zugunsten von Änderungen im landwirtschaftlichen Fachrecht (z.B. Begrenzung des Anbaus einer Kultur auf maximal 70 % der Betriebsfläche) aus dem EEG herauszunehmen.
Eine weitere Forderung ist, die Vergütung der 75 kW-Anlagen mit 80% Gülle/Mist bis auf 150 kW analog zu den anderen Vergütungsarten „auszuschleifen“. Die gegenwärtige Ausschlussgrenze von 75 kW für güllebasierte Anlagen verhindert den Bau von Gülleanlagen für etwa die Hälfte der ostdeutschen Tierhalter. Dies wurde anhand von Auswertungen für Sachsen-Anhalt ausführlich belegt wurde.
Alle Vorträge der Tagung sind unter der Internetadresse der KoNaRo verfügbar: Link
Autor: Thorsten Breitschuh / BELANU








