Thematischer Schwerpunkt: Prüf-Pflichten an Biogasanlagen

 

Am 2. und 3. November 2011 trafen sich wieder die Betreiber von Biogasanlagen zum Erfahrungsaustausch.

Im Rahmen des „Biogas-Betreiberstammtisches Süd“ stellte Peter Wendelberger von der Biogas Löbnitz KG eine Biogasanlage in Klostermansfeld vor.

Der Fermenter der Ende 2009 ans Netz gegangenen Biogasanlage wird durch den Feststoffdosierer „Triolet“ stündlich mit Maissilage beschickt. Dieser funktioniert technisch einwandfrei - Abnutzung der Schnecke und Messer sowie die manchmal nötige Entfernung von Steinen gehören zum ganz normalen Betrieb dazu. Gülle kommt von der benachbarten Schweinemastanlage, die im Gegenzug Wärme für die Beheizung der Ställe abnimmt. Aufgrund der Nähe zur Ortschaft wird besonders viel Sorgfalt auf die Vermeidung von Gerüchen gelegt.

Überrascht waren die Teilnehmer davon, dass die 370 kWel.-Anlage, die in das Netz der enviaM einspeist, in diesem Jahr bei Sonnenschein fast regelmäßig durch den Netzbetreiber für 2-3 Stunden abgeschaltet wurde. Mit der Anpassung der Fütterung und der Nutzung des Speicherpotenzials der Abdeckungen wird versucht, sich darauf einzustellen.

Gastgeber des „Biogas-Betreiberstammtisches Mitte“ war die Agrargenossenschaft Hedersleben e. G. (Harzkreis). Geschäftsführer Lutz Trautmann führte zusammen mit dem verantwortlichen Mitarbeiter durch die Anlage. Die in erster Stufe im Jahr 2002 mit 240 kWel. und danach 2005 mit weiteren 347 kWel. aufgerüstete Biogasanlage stellt mit den zwei Fermentern in Containerform, die mit Rinder- und Schweinegülle sowie Mais gefüttert werden, sicherlich eine Besonderheit dar. Die installierten Blockheizkraftwerke (3 x 80 kWel. Zündstrahl-Motor/ 1 Gas-Otto-Motor) ermöglichen eine hohe Flexibilität in Störfällen und bei unterschiedlichen Gasqualitäten.
Die anfallende Wärme findet in vielen Bereichen Verwendung. Neben der Beheizung der genossenschaftlichen Wohnungen und Ställe wird sie zur Trocknung von Majoran und Getreide sowie zur Destillation von ätherischen Ölen genutzt.

Die „Prüf-Pflichten an Biogasanlagen“ standen thematisch im Mittelpunkt der Stammtische. Thomas Lange, von der Dekra Industrial GmbH, Halle (Saale), stellte wichtige Aspekte vor. Die wesentlichsten Hinweise darauf, welche Prüfpflichten zu erfüllen sind, lassen sich nach seiner Aussage immer aus dem Genehmigungsbescheid ablesen. Dieser sollte entsprechend sorgfältig studiert werden. Darüber hinaus können u. a. Vorgaben des Versicherers, des Herstellers, des Arbeitsschutzes oder der Betriebssicherheitsverordnung relevant sein.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes gehört die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu den Grundpflichten des Unternehmens. Diese Aufstellung bietet, bei richtiger Ausfertigung, einen geordneten Überblick darüber, wann welche Prüfungen vorzunehmen sind. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung nichts statisches, sondern muss - zum Beispiel bei Änderungen der Arbeitsabläufe oder bei Neubeschaffung von Technik - gleichfalls angepasst werden.

Anhand von Auszügen aus Bescheiden wurde auf einzelne Anforderungen wie die Dauer der  Aufbewahrung von Unterlagen, Maßnahmen der Eigenüberwachung und die regelmäßige aktenkundige Belehrung der Mitarbeiter eingegangen.

Als grundlegende Lektüre, die jeder Anlagenbetreiber/-eigentümer sozusagen in der Schublade haben sollte, empfahl Lange die „Sicherheitsregeln für Biogasanlagen“ (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) und das „Biogashandbuch Bayern“ (Bayrisches Landesamt für Umwelt).

Ein weiteres Thema, über das auf den Stammtischen Volker Schulze bzw. Udo Boskugel (Fachverband Biogas e. V.) informierten, war das am 28.10.2011 im Bundestag verabschiedete Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses regelt neu, dass Gülle, die in Biogasanlagen verwertet wird, zukünftig auch dem Abfallrecht unterliegt. Auslöser für diese Neueinstufung ist die Umsetzung der europäischen Abfallrichtlinie. Ein höherer Aufwand und zusätzliche Hürden bei Güllevergärung (Stallmist etc.) sind zu erwarten.

                                                                                                                                        Quelle: LLFG/KoNaRo

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