Biogas-Gemeinschaftsveranstaltung am 25.03.2010 in Bernburg fand großen Anklang

BioEnergieBeratung Sachsen-Anhalt als neuer Mitveranstalter dabei

Die ca. 105 Teilnehmer der diesjährigen Biogas-Gemeinschaftsveranstaltung zeigten, dass mit den unter der Überschrift „Erfahrungsberichte“ ausgewählten Vorträgen viele interessante Themen aufgegriffen wurden. Neben dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, dem Landesbauernverband und der LLFG/KoNaRo war in diesem Jahr erstmalig die BioEnergieBeratung Sachsen-Anhalt Mitveranstalter.

In seinem Grußwort machte Minister Dr. Aeikens deutlich, dass Sachsen-Anhalt unter der Prämisse der vorrangigen Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln weiterhin in der Biogasproduktion aus ökologischer und ökonomischer Sicht interessante Aspekte sieht. Dennoch forderte er eine differenzierte Betrachtung zum Beispiel in Bezug auf die Anlagengröße und die Art der eingesetzten Rohstoffe und die Berücksichtigung von Fragen u. a. der Nachhaltigkeit ein. 

Über die Weiterentwicklung des EEG zum 01.01.2012 referierte Herr Scheibe (Fachverband Biogas e.V.). Mit Blick auf die Planungs- und Genehmigungszeiträume wird die Verkürzung der zeitlichen Abstände zwischen den Novellierungen des EEG als kritisch angesehen. In der Diskussion wurde der Fachverband aufgefordert, sich der bestehenden Problematik der gasdichten Abdeckung von Gärrestlagern anzunehmen und sich für eine fachlich fundierte und ökonomisch vertretbare Lösung einzusetzen.   

Dr. Valentin (Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen) erläuterte an zwei Beispielen rechtliche Aspekte, die bei einer Erweiterung von Biogasanlagen zu beachten sind. Dabei muss es sich nicht gleich um bauliche Maßnahmen handeln. Selbst der Ersatz eines BHKW durch ein leistungsstärkeres wirft bereits Fragen z. B. hinsichtlich der Vergütung auf. Das novellierte EEG ist auch in dieser Hinsicht nicht einfacher geworden und lässt nach Dr. Valentin mehr Spielraum für die Auslegung durch die Energieversorger. Trotz der Arbeit der Clearingstelle sind derzeit viele rechtliche Details noch immer nicht eindeutig geregelt.  

Aus seinen Erfahrungen als Umweltgutachter berichtete Dr. Sieber (IFTA AG). Er stellte fest, dass von den Betreibern viele Nachweise sorgfältig geführt werden. Kleine Änderungen an der Anlage sollten stets der Genehmigungsbehörde angezeigt werden – so lautete eine seiner Empfehlungen.  

Das 75 % der geprüften 236 Biogasanlagen bedeutsame sicherheitstechnische Mängel in der Auslegung, der Errichtung und/oder dem Betrieb aufwiesen, dürfte nicht wenige Teilnehmer überrascht haben. Aus diesem Grund sah sich die Kommission für Anlagensicherheit laut Dr. Ziegenfuß (Regierungspräsidium Darmstadt) auch veranlasst, ein Merkblatt mit den Ergebnissen der Erfahrungsberichte der Sachverständigen zu erarbeiten. In jedem Fall dürfte das KAS-Merkblatt-12 „Sicherheit in Biogasanlagen“ wichtige Hinweise für alle Betreiber und Planer bieten.  

Dem Substratmanagement, der Gärrestlagerung und dem BHKW als Emissionsquelle sowie entsprechenden Minderungsmaßnahmen widmete sich Herr Postel (DBFZ) in seinem Vortrag. Zusammenfassend räumte er dem Verbessern der Technik ohne gleichzeitige Verbesserung des Anlagenbetriebs und des Betreiberwissens nur begrenzte Erfolgschancen ein.  

Das die Biogaserzeugung lediglich dann von den Regelungen der Nachhaltigkeitsverordnungen betroffen ist, wenn das Biogas als Kraftstoff verwendet wird, war eine zentrale Aussage von Frau Marx (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft). Sie informierte verständlich über den Stand und die Anforderungen, die sich seit diesem Jahr aus den Nachhaltigkeitsverordnungen ergeben.  

Die Vorträge werden wie immer auf der Internetseite der LLFG/KoNaRo unter www.llfg.sachsen-anhalt.de (KoNaRo > Veranstaltungsbeiträge) veröffentlicht.

LLFG/KoNaRo<//font>

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